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Meldung vom:
Medien unterliegen besonderen Sorgfaltsanforderungen. Diese journalistische Sorgfalt erstreckt sich auf den gesamten Verlauf der Medientätigkeit, von der Beschaffung über die redaktionelle Aufbereitung bis hin zur medialen Präsentation von Informationen. Die journalistische Sorgfalt korrespondiert mit den öffentlichen Funktionen von Medien in der Gesellschaft.
Journalistische Sorgfalt beinhaltet und beschreibt Verhaltensstandards für Medien und Medienschaffende. Sie ist zugleich der zentrale Maßstab für die Verantwortlichkeit von Medien, wenn es zu Rechtsverletzungen kommt. Die Rechtsordnung nimmt auf die journalistische Sorgfalt vielfach Bezug, z. B. in § 6 und § 19 Medienstaatsvertrag oder in den Pressegesetzen der Bundesländer (in Thüringen: § 5 des Thüringer Pressegesetzes).
Die 13. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche nehmen die journalistische Sorgfalt als medienrechtlichen Beurteilungsmaßstab näher in den Blick. Unter anderem stehen die folgenden Fragen im Mittelpunkt:
- Wer bestimmt über die Anforderungen der journalistischen Sorgfalt?
- Wer kontrolliert und überwacht die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt?
- Wie ist die journalistische Sorgfalt aus rechtlicher Sicht einzuordnen?
- Welche journalistischen Sorgfaltsanforderungen gelten für einzelne Tätigkeiten von Medienschaffenden?
- Sind die geltenden Anforderungen für die journalistische Sorgfalt insbesondere im Online-Bereich noch zeitgemäß?
Die Veranstaltung, die als Online-Meeting stattfinden wird, bietet die Gelegenheit, diese und weitere Fragen zu diskutieren sowie Erfahrungen auszutauschen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen wird um eine vorherige Anmeldung bis zum 2.5.2022 gebeten.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und dem Programm erhalten Sie hier.